Terms of Business

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MAG Micro Accessories GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der MAG Micro Accessories

GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere solche in den

Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Identität der MAG Micro Accessories GmbH

Anschrift: MAG Micro Accessories GmbH - Wienerstrasse 287 - A-8051 Graz - Tel.: 0043/316/686022-0 - Fax.: 0043/316/686022-22

email: vertrieb@mag-gmbh.at - Handelsregister/Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Graz - Firmenbuchnummer: FN181287-z

UST-ID: ATU47059301 Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz - Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Martin Lesnik vertreten.

§ 3 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des

Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die MAG Micro Accessories GmbH zustande, wobei seitens

des Kunden auf den Zugang einer Annahmeerklärung verzichtet wird. Der Kunde wird über den Vertragsabschluss von der MAG Micro Accessories

GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung informiert oder durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren. Erfolgt die Kundenbestellung

auf elektronischem Wege, so bestätigt die MAG Micro Accessories GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich, sofern der Kunde seine korrekte

email-Adresse hinterlassen hat, per eMail. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt

unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht

von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die

Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf

elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB zugesandt.

§ 4 Rücktritt

Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ausgeschlossen. Nimmt der Kunde die von der MAG Micro Accessories GmbH angebotene Ware nicht an, so

ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet.

§ 5 Widerrufsrecht der Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang

der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der MAG

Micro Accessories GmbH zu erklären. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: MAG Micro Accessories GmbH - Wienerstrasse 287

A-8051 Graz - Tel.: 0043/316/686022-0 - Fax.: 0043/316/686022-22 - email: vertrieb@mag-gmbh.at - Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte auf

unsere Gefahr zurückzusenden, wenn die Rücksendung als Paket möglich ist. Wenn die Rücksendung als Paket nicht möglich ist, holen wir die Produkte

beim Kunden auf unsere Kosten und Gefahr ab. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung bis zu einem Bestellwert von 40 Euro zu tragen, es sei

denn, dass die von uns gelieferte Ware nicht der vom Kunden bestellten Ware entspricht. Ist der Bestellwert höher, hat der Kunde die Kosten der

Rücksendung nicht zu tragen. Sofern sich die Ware, die zur Rücksendung aufgegeben wurde, durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

verschlechtert hat, muss der Kunde einen Wertersatz leisten. Der Kunde darf die Ware jedoch vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der

durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung der Ware dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der

Kunde zu tragen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten

Datenträger von Kunden entsiegelt worden sind. Ebenso sind vom Widerrufsrecht Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt

oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten oder eigens für den Kunden beschafft wurden. Das Widerrufsrecht besteht

zudem nicht bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.

§ 6 Preise

Sofern nicht anders verinbart, gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich

Versandkosten sowie Verpackung. Die MAG Micro Accessories GmbH ist berechtigt, eine angemessene Anpassung vereinbarter Preise bei Aufträgen mit

einer drei Monate überschreitenden Lieferfrist zu verlangen, falls nach Auftragsbestätigung bzw. vor Lieferung eine Erhöhung der Einstandspreise

eingetreten ist.

§ 7 Lieferung, Transport und Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe, beim

Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die

Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der

Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das

Transportunternehmen von der MAG Micro Accessories GmbH unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten oder schnellsten Versandart

ausgewählt. Die Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die MAG Micro Accessories GmbH

berechtigt Teillieferungen zu erbringen, im übrigen nur dann, wenn es dem Kunden zumutbar ist. Lieferfristen sind unverbindlich. Ist die

Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder andere nicht von der MAG

Micro Accessories GmbH zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- und Leistungsfrist entsprechend verlängert. Wenn die Behinderung

länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag

zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

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§ 8 Zahlung

Grundsätzlich erfolgen Lieferungen an Verbraucher gegen Vorauskasse, an Unternehmen, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per

Nachnahme. Hält der Kunde gesondert vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein, erfolgen weitere Lieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme.

Erfolgt diese Einschränkung, so wird der Kunde hierüber informiert und er hat die Möglichkeit, das neue Angebot zu den geänderten Konditionen

anzunehmen oder von der Bestellung zurückzutreten. Trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden wird die MAG Micro Accessories GmbH

Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld oder angefallene Kosten und Zinsen anrechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung

informieren. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir von dem

betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Dispositionskredite. Wenn uns Umstände

bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen oder die Zahlungen eingestellt werden, sind wir berechtigt, die gesamte

Restschuld fällig zu stellen. Wir werden in diesem Fall Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur

Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder umstreitig sind. Wünscht der Kunde die Zahlung per Lastschrift, so hat er gegebenfalls jene Kosten zu tragen, die infolge

einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung

entstehen. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, wenn Eigenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt,

oder durch die MAG Micro Accessories GmbH schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehalten ist nur gestattet, soweit die Ansprüche aus dem gleichen

Vertragsverhältnis resultieren. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die MAG Micro Accessories GmbH berechtigt, sämtliche Lieferungen an

den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für aus dieser Nichtlieferung resultierende Schäden haften wir nicht.

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden in der Weise, dass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründet sind, ist die MAG Micro

Accessories GmbH brechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene

Frist für die Leistung einer Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die MAG Micro Accessories GmbH

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die MAG Micro Accessories GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung

aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltsware). Falls ein Zugruiff eines Dritten auf die Vorbehaltsware erfolgt, so hat der Kunde auf

das Eigentum der MAG Micro Accessories GmbH an der Vorbehaltsware hinzuweisen, zudem ist er verpflichtet, die MAG Micro Accessories GmbH

unverzüglich über den Zugriff schriftlich zu informieren. Die schriftliche Benachrichtigungspflicht gilt auch im Falle der Beschädigung sowie des

Abhandenkommens der Vorbehaltsware. Im Falle der Pfändung ist der MAG Micro Accessories GmbH der Pfändungsbeschluss oder das

Pfändungsprotokoll unverzüglich vorzulegen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten ergänzend nachfolgende Regelungen: Die im Eigentum der

MAG Micro Accessories GmbH stehende Vorbehaltsware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Feuer und

Wasser zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen

aus der Geschäftsbeziehung fristgerecht nachkommt. Forderungen, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund

(z.B. Versicherungsansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsen, tritt der Kunde in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits

jetzt an die MAG Micro Accessories GmbH ab. Diese Regelung gilt auch für die Saldoforderungen aus einem vereinbarten Kontokorrent. Die MAG Micro

Accessories GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, die genannten, an die MAG Micro Accessories GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnungen

der MAG Micro Accessories GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die MAG Micro Accessories GmbH ist berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu

widerrufen, die betroffenen Geschäftspartner des Kunden auf diesen Widerruf hinzuweisen und die Offenlegung der dem Kunden erwachsenen

Forderungen zu verlangen, wenn einer der vier nachfolgend genannten Sachverhalte eintritt: Der Kunde gerät in Zahlungsverzug; gegen den Kunden

wird die Einzelzwangsvollstreckung betrieben; eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden ist zu verzeichnen; es erfolgt eine Antragstellung

auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen, des Kunden. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen

untrennbar verbunden oder vermischt wird, so wird die MAG Micro Accessories GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Sache im Verhältnis des

Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Wenn der Kunde in

Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät, so hat die MAG Micro Accessories GmbH das Recht, die Vorbehaltsware nach der Erklärung des Rücktritts

beim Kunden abzuholen, zu diesem Zweck die Räume oder anderen Örtlichkeiten zu betreten, wo die Vorbehaltsware gelagert wird, und sodann die

Ware für die MAG Micro Accessories GmbH nach eigenem Ermessen zu lagern.

§ 10 Gewährleistung

Der Käufer darf Rechte gegenüber der MAG Micro Accessories GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Die MAG

Micro Accessories GmbH gewährleistet, dass Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln im Sinne der Begriffsdefinition von § 924

ABGB sind bzw. eine vereinbarte Beschaffenheit haben. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen

mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend

hat der Kunde gegebenenfalls Ansprüche aus den Garantieerklärungen der hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der

Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen. Unternehmer

müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die

Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die

volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die

Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB. Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Mangel vor, so kann

der Kunde gemäß KSchG §§ 922 ff. ABGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist

der Kunde Unternehmer, besteht das Wahlrecht nur für die MAG Micro Accessories GmbH. Im Rahmen des KSchG §§ 922 ff. ABGB kann die MAG

Micro Accessories GmbH die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

Wenn bei einer Reparatur die Mangelbeseitigung auch mit einem zweiten Versuch nicht gelingt, so ist der Kunde im Rahmen des KSchG §§ 922 ff. ABGB

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Sofern der Mangel

unerheblich oder geringfügig ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Wenn sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe zeigt, hat der Kunde

nachzuweisen, dass das Produkt bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der MAG Micro Accessories GmbH frei nachzuweisen, dass

das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe keine Sachmängel aufwies. Keine Gewähr übernimmt die MAG Micro Accessories GmbH für Schäden und

Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung oder durch Überbeanspruchung

entstehen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen

vornehmen lässt, sofern die Störung damit in Zusammenhang steht.

§ 11 Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,

unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen

betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und

Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Der Kunde hat sich Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.B. im Falle unzureichender

Datensicherung. Die MAG Micro Accessories GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen

Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinlesbarer Form vorliegen, mit

vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass neue Kabelverbindungen nur bei ausgeschaltetem

Gesamtsystem vorgenommen werden dürfen. Dem Einbau neuer Komponenten in ein PC-System, dem Anschluss neuer Komponenten an ein PC-System

sowie der Installation neuer Software soll eine komplette Datensicherung zeitlich unmittelbar vorausgehen.

§ 12 Kundendienst, Reklamationen, Beanstandungen

Bezüglich Kundendienst, Reklamationen und Beanstandungen stehen wir Ihnen Montag bis Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 18.00

Uhr und am Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr zur Verfügung: MAG Micro Accessories GmbH, Wienerstrasse 287, A-8051 Graz,

Tel.: 0316/686022-0, Fax.: 0316/686022-22, email: vertrieb@mag-gmbh.at

§ 13 Exportkontrolle

Der Käufer verpflichtet sich, vor dem Export von Waren alle erforderlichen Exportlizenzen einzuholen und die Produkte weder direkt noch indirekt an

Unternehmen, Personen oder Länder zu verkaufen oder weiterzugeben, sofern dies gegen Exportkontrollgesetze oder Verordnungen verstößt. Der

Käufer ist nicht berechtigt Waren zurückzugeben oder Schadenersatz zu verlangen, wenn ihm eine Exportgenehmigung verweigert wird.

§ 14 Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der MAG Micro Accessories GmbH und dem Kunden findet das österreichische Recht Anwendung. Die Geltung von

UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Die vorgenannten Regelungen des § 11 lassen zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der

Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat unberührt, wenn und soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des ABGB einen Kaufvertrag abgeschlossen

hat und wenn die zum Abschluss des Kaufvertrages notwendigen Rechtshandlungen in dem Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden durch

den Kunden vorgenommen wurden.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher

Gerichtsstand Graz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 16 Teilwirksamkeit

ollte eine Bestimmung dieser AGB oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen

Bestimmungen bzw. des übrigen Teils der Bestimmung hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen

Bestimmung wird die MAG Micro Accessories GmbH mit dem Kunden eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der

unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Bestimmungsteils möglichst nahe kommt.

AGB Fassung vom 29.08.2003

Copyright by: MAG Micro Accessories GmbH, Wienerstrasse 287, A-8051 Graz, Tel.: 0043/316/686022-0, Fax.: 0043/316/686022-22,

email: vertrieb@mag-gmbh.at, Handelsgericht Graz FN 181287-z, Umsatzsteuer-ID-Nr. ATU 47059301. Vertretungsberechtigter der

MAG Micro Accessories GmbH ist der Geschäftsführer Martin Lesnik. Die Domain dient der kommerziellen Kommunikation. Diese Angaben erfolgen

gemäß E-Commerce-Gesetz (ECG) §§ 5a ff. KSchG.

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